LSG Hessen - Beschluss vom 22.12.2008
L 7 SO 7/08 B ER
Vorinstanzen:
SG Frankfurt - S 53 SO 410/07 ER - 12.12.2007,

LSG Hessen - Beschluss vom 22.12.2008 (L 7 SO 7/08 B ER) - DRsp Nr. 2009/2586

LSG Hessen, Beschluss vom 22.12.2008 - Aktenzeichen L 7 SO 7/08 B ER

DRsp Nr. 2009/2586

I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 12. Dezember 2007 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

II. Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Hintergrund des Rechtsstreits bildet in der Hauptsache die Frage, ob die Antragsgegnerin einen gesundheitsbedingten Bedarf des Antragstellers für kostenaufwändigere Ernährung wegen eines Diabetes mellitus Typ II A zu decken hat (Mehrbedarf).

Der 1945 geborene Antragsteller erhält von der Antragsgegnerin Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII.