I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 20. August 2007 wird zurückgewiesen.
II. Die Beigeladene zu 4. hat den Klägern die notwendigen außergerichtlichen Kosten zur Hälfte zu erstatten. Im Übrigen haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der den Klägern bewilligten Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 streitig.
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