Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 12. Dezember 2007 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 60.000,00 EUR festgesetzt.
Die Klägerin wendet sich gegen die Entziehung der Zulassung als Vertragsärztin wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit.
Die 1946 geborene Klägerin ist seit 1990 als Neurologin und Psychiaterin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie im Zuständigkeitsbereich der Beklagten als Vertragsärztin zugelassen.
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