Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 8. August 2018 und der Bescheid der Beklagten vom 24. Oktober 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. November 2017 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die im September 2017 vor der I. A-Stadt bestandene Zwischenprüfung eine Prämie in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers beider Rechtszüge.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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