Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 8. August 2018 sowie der Bescheid der Beklagten vom 28. September 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. Oktober 2017 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger eine Weiterbildungsprämie für das Bestehen der Zwischenprüfung am 17. August 2017 in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers beider Rechtszüge.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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