Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 18. Januar 2024 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerinnen, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1.).
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerinnen begehren die Feststellung, dass ihre Klage gegen einen Bescheid der Antragsgegnerin über die Bestimmung einer Schiedsperson aufschiebende Wirkung hat.
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