LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 14.12.2010
L 3 U 140/10
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 29.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 22 U 203/06

LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 14.12.2010 (L 3 U 140/10) - DRsp Nr. 2011/20599

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.12.2010 - Aktenzeichen L 3 U 140/10

DRsp Nr. 2011/20599

Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 29. März 2010 aufgehoben.

Der Bescheid vom 14. Juli 2004 in Gestalt des Teilabhilfebescheides vom 3. Mai 2006 und des Widerspruchsbescheids vom 7. Juni 2006 wird abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, für die Zeit vom 1. November 2003 bis zum 23. Juli 2004 Pflegegeld für die Versicherte I.J. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu zahlen.

Die Kosten der Klägerin und des früheren Klägers K.J. aus beiden Rechtszügen sind von der Beklagten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Pflegegeld für die am 23. Juli 2004 verstorbene Versicherte I.J. (Versicherte).

Die Klägerin ist Tochter und Alleinerbin des Ehemanns der Versicherten, K.L ... Die 1931 geborene Versicherte, 1951 bis 1954 in einer Asbestweberei beschäftigt, war spätestens 1995 an einer Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) erkrankt. Nachdem die Beklagte durch ein Schreiben des Ehemanns vom September 2001 hiervon erfahren hatte, erkannte sie die Erkrankung als Berufskrankheit (BK) nach Nr 4103 der Anl 1 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) an und gewährte zunächst ab 14. September 2001 eine Verletztenrente in Höhe von 30 vH der Vollrente.