LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 11.08.2010 (L 2 R 156/08)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Gerichtskosten in Höhe von 225,00 EUR auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem [...]