Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 31. März 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert im Berufungsverfahren wird auf 1.196,16 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Vergütung der ergänzenden Tagesentgelte ET0203, die durch Kodierung des OPS-Kodes 9-619 (Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 3 Merkmalen) auslöst werden. Im Streit steht das Intensivmerkmal "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen".
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|