Das Gesuch der Antragstellerin auf Ablehnung von Richter am Sozialgericht N wegen Besorgnis der Befangenheit wird zurückgewiesen.
I.
In dem vor der 13. Kammer des Sozialgerichts (
In dem weiteren von der AS geführten Rechtsstreit S 13 U 129/11 SG Münster hat Richter am Sozialgericht (RiSG) N der AS im Schreiben vom 29.09.2011 u.a. mitgeteilt "Nach Eingang ihrer angekündigten "ausführlichen" Klagebegründung in der Streitsache S 13 U 293/11 sowie der Klageerwiderung der Beklagten mit Akten ist eine gemeinsame medizinische Beweiserhebung durch Einholung eines Gutachtens beabsichtigt."
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