LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 14.12.2009
L 8 B 21/09 R
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 18.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 23 R 21/09

LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 14.12.2009 (L 8 B 21/09 R) - DRsp Nr. 2010/486

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2009 - Aktenzeichen L 8 B 21/09 R

DRsp Nr. 2010/486

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 18.8.2009 geändert.

Der Streitwert für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Köln wird auf 16.000 EUR festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.

Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Gründe: