Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts S. vom 20.03.2023 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird endgültig auf 3.125,45 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der beim Sozialgericht S. unter dem Az.
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