LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 22.12.2009
L 7 B 488/09 AS
Vorinstanzen:
SG Duisburg, vom 07.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 31 AS 419/09

LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 22.12.2009 (L 7 B 488/09 AS) - DRsp Nr. 2009/28531

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2009 - Aktenzeichen L 7 B 488/09 AS

DRsp Nr. 2009/28531

Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 07.12.2009 werden zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe:

Die Beschwerden des Antragstellers sind zulässig, in der Sache aber unbegründet. Das Sozialgericht (SG) hat zu Recht die Zustimmung zur Anmietung der Wohnung mit einer Größe von 60 qm in der I-straße 00 in E abgelehnt.