LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 09.05.2023
L 15 U 179/21
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 45 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 16.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 337/17

Anspruch eines sozialversicherungspflichtig beschäftigten Elektrikers auf Zahlung von Verletztengeld und einer Verletztenrente wegen der Spätfolgen eines bei der Arbeit erlittenen Stromschlags

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2023 - Aktenzeichen L 15 U 179/21

DRsp Nr. 2024/5458

Anspruch eines sozialversicherungspflichtig beschäftigten Elektrikers auf Zahlung von Verletztengeld und einer Verletztenrente wegen der Spätfolgen eines bei der Arbeit erlittenen Stromschlags

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.03.2021 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 45 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig sind Ansprüche auf Verletztengeld und Verletztenrente.