LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 10.12.2008
L 11 KA 47/08
Vorinstanzen:
SG Duisburg, vom 28.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 KA 17/07

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 10.12.2008 (L 11 KA 47/08) - DRsp Nr. 2009/8662

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2008 - Aktenzeichen L 11 KA 47/08

DRsp Nr. 2009/8662

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 28.02.2008 abgeändert. Unter Aufhebung seines Beschlusses vom 04.07.2007 wird der Beklagte verpflichtet, über den Widerspruch des Klägers gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses vom 23.04.2007 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Der Beklagte und die Beigeladene zu 7) tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob dem Kläger zu 1) eine Sonderbedarfszulassung zu erteilen ist.