LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 10.12.2009
L 16 R 5/08
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 22.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 26 R 98/06

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 10.12.2009 (L 16 R 5/08) - DRsp Nr. 2010/2052

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2009 - Aktenzeichen L 16 R 5/08

DRsp Nr. 2010/2052

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22. November 2007 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.088,52 Euro festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Feststellung von Versicherungs- und Beitragspflicht in der Sozialversicherung und die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer Betriebsprüfung.

Die Klägerin ist von Beruf Kommissonierin in einer Bürobedarfsfirma, daneben war sie Inhaberin eines inzwischen aufgegebenen Transportunternehmens im Güternah- und Regionalverkehr und erhielt als Subunternehmerin Aufträge einer Spedition, der Fa. L GmbH & Co KG.