Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 02.08.2005 wird das Urteil geändert und die Klage abgewiesen. Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|