Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.5.2008 geändert und die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 13.7.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.2.2007 verurteilt, der Klägerin Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit ab dem 1.3.2010 bis zum 28.2.2013 zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin 3/4 der außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist Rente wegen voller Erwerbsminderung.
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