LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 23.12.2010
L 16 KR 27/10
Vorinstanzen:
SG Aachen, vom 05.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 (21) KR 58/07

LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 23.12.2010 (L 16 KR 27/10) - DRsp Nr. 2011/20204

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.12.2010 - Aktenzeichen L 16 KR 27/10

DRsp Nr. 2011/20204

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 05.11.2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin vom 01.07.1991 bis zum 31.08.2007 - seitdem ist die Klägerin geringfügig beschäftigt - in ihrer Tätigkeit für die Beigeladene zu 1) zu Unrecht als versicherungspflichtig behandelt worden ist.

Die 1959 geborene Klägerin, die den Beruf einer Bürokauffrau erlernt hat, ist mit dem Schlossermeister I verheiratet; die Eheleute haben Gütertrennung vereinbart.