Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12.04.2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit vom 01.01.2005 bis 03.10.2007.
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