1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Mainz - S
2. Außergerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
I. Der Antragsteller begehrt die (einstweilige) Übernahme einer Heizkostenforderung (Erdgas) als Darlehen.
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