Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Antragsverfahren mit Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 11. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I. Die Antragsteller wenden sich gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein vor dem Sozialgericht Halle (
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