LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 01.12.2011
L 6 U 84/07
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 17/07

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 01.12.2011 (L 6 U 84/07) - DRsp Nr. 2012/7763

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01.12.2011 - Aktenzeichen L 6 U 84/07

DRsp Nr. 2012/7763

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen und dem Kläger wegen dessen gesundheitlichen Folgen Verletztenrente zu zahlen ist.

In einem Aktenvermerk der Beklagten vom 27. Januar 2003 zu einem Arbeitsunfall des 1960 geborenen Klägers vom 4. Juli 1986, bei dem sein linkes Auge geschädigt wurde, ist festgehalten, dass sich der Kläger Anfang der 1980er Jahre auf dem Nachhauseweg von der Arbeit eine Verletzung des rechten Auges zugezogen habe. Er und Kollegen seien von Algeriern angegriffen worden. Ferner vermerkte die Beklagte unter dem 1. November 2004, der Kläger habe sich am Vatertag 1983 auf dem Weg von der Arbeit nach Hause bei einer Schlägerei das rechte Auge verletzt. Aus dem von der Beklagten beigezogenen Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis) des Klägers ging hervor, dass bei ihm wegen einer Augenkontusion vom 13. Mai bis zum 6. Juni 1983 Arbeitsunfähigkeit bestanden hatte. Im Gegensatz zum Unfall vom 4. Juli 1986 ist ein Geschehen vom 12. bzw. 13. Mai 1983 im SV-Ausweis nicht als anerkannter Arbeitsunfall vermerkt.