LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 07.12.2011
L 5 AS 71/08
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 04.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 1390/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 07.12.2011 (L 5 AS 71/08) - DRsp Nr. 2011/22199

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.12.2011 - Aktenzeichen L 5 AS 71/08

DRsp Nr. 2011/22199

Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 4. März 2008 wird geändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger für den Monat Juni 2005 noch 22,00 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt nach seinem in der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht Dessau-Roßlau (SG) gestellten Antrag die Zahlung von Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für die Monate Juni bis einschließlich September 2005 iHv 841,00 EUR sowie für die Monate Oktober und November 2005 iHv 100,00 EUR.