Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 4. März 2008 wird geändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger für den Monat Juni 2005 noch 22,00 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt nach seinem in der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht Dessau-Roßlau (
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