Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 13. Dezember 2007 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung des ihm gewährten Arbeitslosengeldes (Alg) und der Arbeitslosenhilfe (Alhi) nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III) durch die Beklagte und die Verpflichtung zur Erstattung dieser Leistungen sowie der entrichteten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 30.123,51 DM (15.401,91 Euro) an die Beklagte wegen der Ausübung einer nicht geringfügigen Beschäftigung.
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