LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.12.2011
L 2 EG 5/10
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 5 EG 3/07

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.12.2011 (L 2 EG 5/10) - DRsp Nr. 2012/23114

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.12.2011 - Aktenzeichen L 2 EG 5/10

DRsp Nr. 2012/23114

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt vom Beklagten höheres Erziehungsgeld für den 13. bis 24. Lebensmonat ihres zweiten Kindes.

Die am ... 1971 geborene, verheiratete und nicht von ihrem Ehemann getrennt lebende Klägerin hat die deutsche Staatsangehörigkeit und ihren Wohnsitz in Deutschland. Die Klägerin war vor der Geburt ihres zweiten Kindes N. am ... 2005 nichtselbstständig in Teilzeit in einem Umfang von 19 Stunden wöchentlich beschäftigt. Der Ehemann ist Beamter des Landes Sachsen-Anhalt. Die Kinder N. und E. (geboren am ... 2000), für die Kindergeld gezahlt wird, leben mit ihr in einem Haushalt.

Die Klägerin beantragte am 14. Juli 2005 bei dem Beklagten die Zahlung des Erziehungsgeldes für das erste Lebensjahr ihres Kindes N ... Der Beklagte gewährte nach dem Bescheid vom 25. Juli 2005 Erziehungsgeld für das erste Lebensjahr zunächst monatlich in Höhe von 300 EUR und für die Zeit ab dem 1. Dezember 2005 (aufgrund der Berücksichtigung des Elterneinkommens) noch in Höhe von monatlich 292 EUR.