Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stendal vom 25. März 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Klägerin als Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungs- und beitragspflichtig ist.
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