LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.12.2010
L 1 R 229/07
Vorinstanzen:
SG Halle/Saale, vom 19.04.2007

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.12.2010 (L 1 R 229/07) - DRsp Nr. 2011/5172

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.12.2010 - Aktenzeichen L 1 R 229/07

DRsp Nr. 2011/5172

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 19. April 2007 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob zugunsten des Klägers Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz mit den dabei erzielten Entgelten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) festzustellen sind.