LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.12.2010
L 1 R 255/08
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 19.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 18 R 330/05

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.12.2010 (L 1 R 255/08) - DRsp Nr. 2011/18708

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.12.2010 - Aktenzeichen L 1 R 255/08

DRsp Nr. 2011/18708

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 19. Juni 2008 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist umstritten ob für den Kläger Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz mit den dabei erzielten Entgelten festzustellen sind.

Dem am ... 1944 geborenen Kläger wurde mit Urkunde der Technischen Universität D. vom 02. April 1970 der akademische Grad eines Diplom-Ingenieurs verliehen. Er arbeitete ab dem 01. März 1970 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem VEB K. Rohrleitungen und Isolierungen, Betrieb Industrie- und Kraftwerksrohrleitungen B ... Vom 01. Juli 1977 bis zum 30. Juni 1990 war er, zuletzt als Abteilungsleiter Technologie, beim VEB K. B. tätig. Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung entrichtete er ab dem 01. Juli 1979. Eine schriftliche Versorgungszusage erhielt er zur Zeit der DDR nicht.