LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.12.2010
L 1 R 315/07
Vorinstanzen:
SG Halle/Saale ? Urteil - S 13 R 493/04 ? 02.07.2007,

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.12.2010 (L 1 R 315/07) - DRsp Nr. 2011/16186

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.12.2010 - Aktenzeichen L 1 R 315/07

DRsp Nr. 2011/16186

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 2. Juli 2007 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte den sozialversicherungsrechtlichen Status des Klägers ab dem 1. Mai 2002 zutreffend festgestellt hat.

Der am ... 1968 geborene Kläger war bei der Beigeladenen von 1994 bis 1997 als stellvertretender Marktleiter und von 1997 bis zum 30. April 2002 als Marktleiter abhängig beschäftigt. Im Hinblick auf die rechtliche Grundlage der Tätigkeit des Klägers für die Beigeladene liegen folgende vertragliche Vereinbarungen vor:

Anstellungsvertrag zwischen der Beigeladenen und dem Kläger beginnend ab dem 1. September 1997

Gesellschaftsvertrag zwischen der Beigeladenen, dem Kläger und weiteren Beteiligten vom 3. Juni 2002 sowie

Änderungsvertrag zwischen der Beigeladenen und dem Kläger vom 29. Juni 2002.