LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.12.2010
L 8 SO 8/08
Vorinstanzen:
SG Halle, - Vorinstanzaktenzeichen S 13 SO 92/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.12.2010 (L 8 SO 8/08) - DRsp Nr. 2011/7093

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.12.2010 - Aktenzeichen L 8 SO 8/08

DRsp Nr. 2011/7093

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert auf 20.075,78 EUR festgesetzt.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Kostenerstattung für in einem Sozialhilfefall erbrachte Leistungen der stationären Eingliederungshilfe im Zeitraum vom 27. September 2005 bis zum 10. März 2006.