LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.12.2011
L 6 U 58/11
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 46 U 163/10

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.12.2011 (L 6 U 58/11) - DRsp Nr. 2012/4596

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.12.2011 - Aktenzeichen L 6 U 58/11

DRsp Nr. 2012/4596

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens, ob dem Kläger wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20 vom Hundert (vH) zu gewähren ist.

Der 1948 geborene Kläger erlitt am 30. Juni 1971 als Fahrer eines LKW´s einen Verkehrsunfall. Nach der hierzu erstellten Unfallanzeige hatte er den Auftrag, Formereisand zu transportieren. Auf der Landstraße sei ihm ein Bus mit Anhänger entgegengekommen. Dieser habe bremsen müssen, so dass der Anhänger zur Fahrbahnmitte ausgeschert sei. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, habe er seinen "Kipper" nach rechts gezogen, wodurch er gegen einen Baum gefahren und aus dem Wagen geschleudert worden sei. Hierbei habe er Prellungen an Hüfte und Hinterkopf erlitten, die im Krankenhaus Altstadt M. behandelt worden seien. Nach seinen späteren Angaben sei der Kläger noch am selben Tag entlassen und am nächsten Tag durch den Werksarzt eine 14tägige Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden. Therapien seien nicht erfolgt.