Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Rahmen der Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) darüber, in welcher Höhe der Kläger gegen den Beklagten einen Anspruch auf Geldleistungen zur Erstausstattung seiner Wohnung und die Erstattung der Kosten für die Einzugsrenovierung hat.
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