LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.11.2011
L 2 AS 81/08
Vorinstanzen:
SG Halle, - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 2424/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.11.2011 (L 2 AS 81/08) - DRsp Nr. 2012/8677

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.11.2011 - Aktenzeichen L 2 AS 81/08

DRsp Nr. 2012/8677

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten im Rahmen der Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) darüber, in welcher Höhe der Kläger gegen den Beklagten einen Anspruch auf Geldleistungen zur Erstausstattung seiner Wohnung und die Erstattung der Kosten für die Einzugsrenovierung hat.