LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 02.05.2011
L 6 AS 241/10 B ER
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 24.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 32 AS 522/10

LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 02.05.2011 (L 6 AS 241/10 B ER) - DRsp Nr. 2011/13770

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.05.2011 - Aktenzeichen L 6 AS 241/10 B ER

DRsp Nr. 2011/13770

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 24. November 2010 aufgehoben und der Eilantrag abgelehnt.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Die Antragsteller begehren die darlehensweise Übernahme von Strom- und Gasschulden.

Die 1963 geborene Antragstellerin und der 1955 geborene Antragsteller sind verheiratet und wohnen in einer 50 qm großen Zweizimmerwohnung in W________. Dafür fallen nach den mit Antrag vom 19. November 2009 eingereichten Unterlagen eine Grundmiete von 310,00 EUR, Nebenkosten von 38,00 EUR sowie Abschlagzahlungen in Höhe von 125,00 EUR für Strom und Gas an.