LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 06.10.2011
L 11 AS 146/11
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 21.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 160/11

LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 06.10.2011 (L 11 AS 146/11) - DRsp Nr. 2012/4720

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.10.2011 - Aktenzeichen L 11 AS 146/11

DRsp Nr. 2012/4720

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 21. Juli 2011 aufgehoben.

Der Antrag, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihnen - den Antragstellern - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II), zu gewähren, wird abgelehnt.

Die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ..., ..., bewilligt.

Gründe: