LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 18.11.2008
L 11 AS 45/07
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 11.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AS 981/05

LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 18.11.2008 (L 11 AS 45/07) - DRsp Nr. 2009/10083

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.11.2008 - Aktenzeichen L 11 AS 45/07

DRsp Nr. 2009/10083

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 11. September 2007 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Umwandlung von darlehensweise gewährten Leistungen in einen Zuschuss.

Der 1960 geborene Kläger ist Eigentümer eines Hausgrundstücks mit einer Größe von 1.190 qm. Das Haus hat eine Wohnfläche von 128 qm. Das Hausgrundstück wurde dem Kläger im Jahre 2001 unentgeltlich von seinem Vater übertragen; an seinen Bruder und seine Schwester hatte er jeweils 10.000,00 EUR auszubezahlen. Eine Hypotheken- oder Grundschuldbelastung besteht nicht. Zugunsten der 1939 geborenen Stiefmutter besteht jedoch ein Wohnrecht. Der ursprünglich ebenfalls durch das Wohnrecht begünstigte Vater des Klägers ist zwischenzeitlich verstorben. Die Stiefmutter bewohnt in einer abgeschlossenen Wohneinheit die rechte Hälfte des Hauses mit ca. 70 qm Wohnfläche. Die linke Hälfte des Hauses wird vom Kläger und seiner geschiedenen Ehefrau genutzt. Er selbst bewohnt das Erdgeschoss mit einer Größe von ca. 40 qm; an die geschiedene Ehefrau ist ein Zimmer im Obergeschoss von ca. 18 qm Größe einschließlich der Mitbenutzung von Küche und Bad zu einem Mietzins von 55,- EUR vermietet.