LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.04.2008
L 7 R 201/06
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 05.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 343/05

LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.04.2008 (L 7 R 201/06) - DRsp Nr. 2009/4500

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.04.2008 - Aktenzeichen L 7 R 201/06

DRsp Nr. 2009/4500

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 5. Juli 2006 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hat.

Der 1950 geborene Kläger war nach eigenen Angaben nach Abbruch einer Ausbildung zum Kfz-Mechaniker u. a. als Heizungshelfer, Hausmeistergehilfe, Hilfsarbeiter und seit 2000 als Wachmann beschäftigt; seit Juli 2003 war er arbeitsunfähig.