Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Meiningen vom 3. Mai 2012 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss kann nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht angefochten werden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|