Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 2. August 2005 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt eine höhere Rente unter Berücksichtigung der Zeit der Pflege ihrer Schwiegermutter.
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