LSG Thüringen - Beschluss vom 16.03.2009 (L 1 B 201/08 U)
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Altenburg vom 19. August 2008, Az. S 5 U 1726/06, aufgehoben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Im Streit steht die [...]