LSG Thüringen - Urteil vom 26.03.2009
L 1 R 287/07
Vorinstanzen:
SG Gotha - S 11 R 1143/05 - 6.2.2007,

LSG Thüringen - Urteil vom 26.03.2009 (L 1 R 287/07) - DRsp Nr. 2009/14138

LSG Thüringen, Urteil vom 26.03.2009 - Aktenzeichen L 1 R 287/07

DRsp Nr. 2009/14138

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 6. Februar 2007 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte als Versorgungsträger für das Zusatzversorgungssystem der Anlage Nr. 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) verpflichtet ist, Tatbestände von Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz für die Zeit vom 2. Oktober 1978 bis zum 30. Juni 1990 und die entsprechenden Arbeitsverdienste festzustellen.