LSG Thüringen - Urteil vom 22.01.2009
L 1 RJ 743/03
Vorinstanzen:
SG Gotha - S 11 RJ 1518/01 - 1.7.2003,

LSG Thüringen - Urteil vom 22.01.2009 (L 1 RJ 743/03) - DRsp Nr. 2009/14101

LSG Thüringen, Urteil vom 22.01.2009 - Aktenzeichen L 1 RJ 743/03

DRsp Nr. 2009/14101

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 1. Juli 2003 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen.

Der Kläger betreibt seit 1992 ein Detektivbüro. Zwischen 1995 und 2000 waren für ihn zwischen zehn und 16 Detektive tätig. Hauptaufgabenbereich war die Diebstahlsüberwachung im Einzelhandel. Mit den Beigeladenen zu 4) bis 8) schloss der Kläger Rahmenverträge. Hiernach wurden diesen Beigeladenen Einzelaufträge erteilt. Die Entlohnung erfolgte auf Stundenlohnbasis.