Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 20. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger am 21. August 2017 einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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