LSG Thüringen - Urteil vom 30.10.2012
L 6 R 372/12
Vorinstanzen:
SG Meiningen - S 8 R 21/11 - 17.01.2012,

LSG Thüringen - Urteil vom 30.10.2012 (L 6 R 372/12) - DRsp Nr. 2013/1074

LSG Thüringen, Urteil vom 30.10.2012 - Aktenzeichen L 6 R 372/12

DRsp Nr. 2013/1074

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Meiningen vom 17. Januar 2012 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat.

Bezüglich des Sachverhalts wird nach § 136 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils Bezug genommen. Ergänzend wird hierzu ausgeführt: