Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 29. Mai 2009 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten (noch) darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit hat.
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