Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 03.02.2006 fristlos aufgelöst worden ist, sowie darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Vergütung für den Zeitraum November 2005 bis einschließlich Februar 2006 nebst Zinsen zu zahlen.
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