LAG München - Urteil vom 03.11.2006
9 Sa 56/06
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Passau, vom 13.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 522/05

Mangels Abmahnung unwirksame fristlose Kündigung bei Treuepflichtverletzung - mehrjährige Lohnzahlung ohne Beschäftigung trotz wiederholtem Angebot der Arbeitsleistung

LAG München, Urteil vom 03.11.2006 - Aktenzeichen 9 Sa 56/06

DRsp Nr. 2007/14358

Mangels Abmahnung unwirksame fristlose Kündigung bei Treuepflichtverletzung - mehrjährige Lohnzahlung ohne Beschäftigung trotz wiederholtem Angebot der Arbeitsleistung

»Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Arbeitnehmer eine Treuepflichtverletzung begeht, wenn er über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt bezieht und die Geschäftsführung nicht darüber informiert, dass er trotz mehrmaligen Angebot der Arbeitsleistung an den Personalleiter unter Fortzahlung der Vergütung nicht beschäftigt wird. Selbst wenn hierin eine Pflichtverletzung liegt, so ist vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich.«

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen und einer vorsorglichen ordentlichen Kündigung, über die vorläufige Weiterbeschäftigung des Klägers, über Vergütungsansprüche des Klägers und über Schadensersatzansprüche der Beklagten und Widerklägerin.