Die Parteien streiten um einen Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung in Höhe von EUR 193.787,25.
Die am 15. Oktober 1956 geborene Klägerin war seit 1. Januar 1971 zuletzt als Redakteurin - Chefin vom Dienst - gegen eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von EUR 4.100,-- bei der Fa. d. GmbH in B. beschäftigt. Dieses Unternehmen fusionierte im Jahr 1992 mit der ehemaligen Nachrichtenagentur der DDR - A. - und wurde im Dezember 1998 an die P.-Gruppe veräußert, die damals zum Medienkonzern von K. gehörte.
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