Die Parteien streiten um einen Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung in Höhe von EUR 17.395,83.
Der am 16. Juni 1972 geborene Kläger war seit 1. Januar 2000 als Fotograf gegen eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von EUR 3.330,-- bei der Fa. d. GmbH in B. beschäftigt. Dieses Unternehmen fusionierte im Jahr 1992 mit der ehemaligen Nachrichtenagentur der DDR - A. - und wurde im Dezember 1998 an die P.-Gruppe veräußert, die damals zum Medienkonzern von K. gehörte.
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