LAG München - Urteil vom 25.07.2006
8 Sa 1308/05
Normen:
BetrVG § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 2 § 77 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 § 112 Abs. 1 ; BGB § 179 Abs. 1 § 427 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 07.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 8631/05

Mangels Arbeitgeberstellung der Konzernmutter keine kollektivrechtliche Wirkung der Vereinbarung des Betriebsrates eines Tochterunternehmens mit rechtlich selbstständigem Mutterunternehmen

LAG München, Urteil vom 25.07.2006 - Aktenzeichen 8 Sa 1308/05

DRsp Nr. 2007/14381

Mangels Arbeitgeberstellung der Konzernmutter keine kollektivrechtliche Wirkung der Vereinbarung des Betriebsrates eines Tochterunternehmens mit rechtlich selbstständigem Mutterunternehmen

Als kollektivrechtliche Rechtsgrundlage für eine Abfindungsforderung kommt eine Betriebsvereinbarung nur in Betracht, wenn sie zwischen dem Betriebsrat des Betriebs, in dem die Arbeitnehmerin tätig ist, und der Arbeitgeberin abgeschlossen wurde.

Normenkette:

BetrVG § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 2 § 77 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 § 112 Abs. 1 ; BGB § 179 Abs. 1 § 427 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung in Höhe von EUR 17.395,83.

Der am 16. Juni 1972 geborene Kläger war seit 1. Januar 2000 als Fotograf gegen eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von EUR 3.330,-- bei der Fa. d. GmbH in B. beschäftigt. Dieses Unternehmen fusionierte im Jahr 1992 mit der ehemaligen Nachrichtenagentur der DDR - A. - und wurde im Dezember 1998 an die P.-Gruppe veräußert, die damals zum Medienkonzern von K. gehörte.