Der Kläger macht gegenüber der Beklagten einen Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan geltend.
Der am 00.00.1969 geborene Kläger war auf der Basis des Arbeitsvertrages vom 27.04.2000 (Anlage K 1, Bl. 5 bis 10 d. A.) seit 01.10.1999 - so die Angabe im Klageschriftsatz - bei der Fa. d. GmbH - einem damaligen Tochter-(bzw. Enkel-) unternehmen der Beklagten - als "verantwortlicher Redakteur" mit einer Vergütung von zuletzt (durchschnittlich) EUR 4.460,00 brutto/Monat beschäftigt.
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