LAG München - Urteil vom 22.06.2006
4 Sa 161/06
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 § 112 Abs. 1 ; BGB § 179 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 26.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 26 Ca 5149/05

Mangels Arbeitgeberstellung der Konzernmutter keine kollektivrechtliche Wirkung der Vereinbarung des Betriebsrates eines Tochterunternehmens mit rechtlich selbstständigem Mutterunternehmen

LAG München, Urteil vom 22.06.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 161/06

DRsp Nr. 2007/14393

Mangels Arbeitgeberstellung der Konzernmutter keine kollektivrechtliche Wirkung der Vereinbarung des Betriebsrates eines Tochterunternehmens mit rechtlich selbstständigem Mutterunternehmen

Als kollektivrechtliche Rechtsgrundlage für eine Abfindungsforderung kommt eine Betriebsvereinbarung nur in Betracht, wenn sie zwischen dem Betriebsrat des Betriebs, in dem die Arbeitnehmerin tätig ist, und der Arbeitgeberin abgeschlossen wurde.

Normenkette:

BetrVG § 77 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 § 112 Abs. 1 ; BGB § 179 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger macht gegenüber der Beklagten einen Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan geltend.

Der am 00.00.1969 geborene Kläger war auf der Basis des Arbeitsvertrages vom 27.04.2000 (Anlage K 1, Bl. 5 bis 10 d. A.) seit 01.10.1999 - so die Angabe im Klageschriftsatz - bei der Fa. d. GmbH - einem damaligen Tochter-(bzw. Enkel-) unternehmen der Beklagten - als "verantwortlicher Redakteur" mit einer Vergütung von zuletzt (durchschnittlich) EUR 4.460,00 brutto/Monat beschäftigt.